Allgemeine Geschäftsbedingungen für die KreisLauf- Kaufhäuser
Präambel
Unsere käuflich zu erwerbenden Waren sind uns kostenlos überlassen worden.
Es handelt sich in der Regel um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen. Die Waren sind auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht worden, Elektrogroßgeräte wurden zusätzlich nach VDE geprüft - siehe SECU Test- Nummer. Als Neuware werden ausschließlich Matratzen und Lattenrosten abgegeben.
Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.
I. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachstehende AGB für alle Verträge, Waren, Abholungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der KreisLauf-Kaufhäuser der Sozialen Betriebe der Laufer Mühle gGmbH, An den drei Kreuzen 3, 91315 Höchstadt an der Aisch.
II. Waren
Die angebotenen Waren sind in der Regel Gebrauchtwaren, nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Sie können von Kundinnen und Kunden hinreichend in Augenschein genommen werden. Die gebrauchten Gegenstände werden verkauft wie besichtigt. Qualitative Ansprüche an die Waren können nur in dem Rahmen gestellt werden, wie sie billigerweise und handelsüblich bei Waren des Alters, des Gebrauchtzustandes und der Preislage vorhanden sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale sind nur vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich benannt werden.
Zusätzlich werden Produkte der soziotherapeutischen Einrichtung Laufer Mühle zum Verkauf angeboten, Lebensmittel sind mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen.
III. Preise
Die Preise sind Festpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es handelt sich um Abholpreise. Die Preise gelten bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Liefertermin/Abholtermin.
Kosten für die Auslieferung von Waren werden gesondert berechnet, sie verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand.
IV. Montage
Hat der Käufer den Aufbau oder die Montage von Möbeln vereinbart, kann der Verkäufer von einem Ausführen der Arbeiten absehen, wenn die vor Ort festgestellten räumlichen Gegebenheiten einen Aufbau nicht zulassen. Das Risiko, dass die Räumlichkeiten nicht geeignet sind, trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.
V. Lieferung und Lieferfristen
Falls der Verkäufer die vereinbarten Lieferfristen nicht einhält, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefert der Verkäufer auch innerhalb der Nachlieferfrist nicht, so kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
Im Falle einer vereinbarten Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporthauses möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser, ansonsten wird an Bordsteinkante geliefert.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die angebotenen Waren können für einen Kunden bis 18.00 Uhr des gleichen Tages reserviert werden.
Sofern die reservierte Ware innerhalb der Frist vom Kunden nicht abgenommen wird, wird die Ware wieder allen Kaufinteressenten angeboten. Die veräußerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Wird die Ware 14 Tage nach Anzahlungszeitpunkt nicht vollständig bezahlt, wird die Ware wieder in den Verkauf genommen und der Anzahlungsbetrag zurück erstattet.
VII. Gewährleistung
1. Gebrauchtwaren
Alle gebrauchten Artikel können Gebrauchsspuren aufweisen. Dies stellt keinen Mangel dar.
Sofern es sich um einen Kauf durch einen Verbraucher handelt, werden die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche für die Dauer von einem Jahr ab Kaufdatum gewährt (Verbrauchsgüterkauf).
In diesem Falle übernehmen wir in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an der gebrauchten Ware:
- die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr und beginnt mit der Übergabe der Ware.
In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen,
bei festgestellten Mängeln in den ersten 6 Monaten kostenlos behoben.
Die Gewährleistungsrechte sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung hat der Käufer nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom
Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes
und von grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ist der Käufer Kaufmann und ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so obliegt dem
Käufer die in den §§ 377, 378 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Wird dem
nicht Genüge getan, treten die in den §§ 377, 378HGB vorgesehenen Rechtsfolgen bzw.
Rechtsverluste ein.
2. Neuwaren
Für Neuwaren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungs-frist beträgt 2 Jahre
3. Reklamationen
Reklamationen bei Gebraucht- oder Neuwaren sind nur bei Vorlage des Original-Kaufbeleges möglich.
IX. Geltendes Recht und Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen
X. Schriftform
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu den Kaufverträgen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Kaufvertrages.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
Hinweis
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Stand: Soziale Betriebe der Laufer Mühle gGmbH, Juli 2018